Wasser ist eine regionale Ressource. Die verschiedenen Wasserströme sind zwar global in Teilkreisläufen miteinander verbunden, die wasserwirtschaftliche Situation unterscheidet sich jedoch von Region zu Region stark. Auch die Wasserzusammensetzung bzw. die Inhaltsstoffe differieren von Gebiet zu Gebiet. Aufgrund der guten Rohwasserqualität (Wasser vor der Aufbereitung) in unserem gesamten Versorgungsgebiet, sind bei uns die Aufbereitungsverfahren relativ einfach. Zudem ist Wasser in unserer Region in mehr als ausreichendem Maße vorhanden.

Trinkwasser ist bekanntlich das am strengsten kontrollierte Lebensmittel in Deutschland. Das ist alleine deshalb auch richtig, weil eine gut funktionierende Trinkwasserversorgung unerlässlich ist. In insgesamt rund 400 Kontrollen pro Jahr müssen wir nachweisen, dass wir die Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen. Dabei prüft ein von uns beauftragtes Labor unsere Trinkwasserqualität, aber auch das Gesundheitsamt des Landratsamtes Sonneberg. Die durchschnittlichen Analysewerte unseres Trinkwassers liegen weit unter den zulässigen Grenzwerten.
Alle Wasserversorgungsunternehmen sind nach § 46 TrinkwV dazu verpflichtet, Ihren Verbrauchern regelmäßig Informationen über die Beschaffenheit des Trinkwassers benutzerfreundlich und verbrauchergerecht auf ihrer Internetseite zur Verfügung zu stellen.
Nachfolgend können Sie die Details Ihres und aller anderen Versorgungsgebiete (VG) einsehen.
Erläuterungen zur Wasserhärte
Der Gehalt an gelöstem Calcium und Magnesium im Trinkwasser bestimmt die Wasserhärte. Sie wird in Grad deutscher Härte (°dH) oder Millimol (mmol/l) angegeben. Es gibt folgende drei Härtebereiche nach § 9 WRMG (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz):
Härtebereich weich
Gesamthärtegrad < 8,4 °dH (< 1,5 mmol/l)
Härtebereich mittel
Gesamthärte von 8,4 – 14 °dH (1,5 – 2,5 mmol/l)
Härtebereich hart
Gesamthärtegrad von > 14 °dH (> 2,5 mmol/l)
Bleiverbots- bzw. Rückbaupflichtinformation
Trinkwasserleitungen sind seit dem 24.06.2023 verboten, da sie zu einer Anreicherung von Blei als Schwermetall im menschlichen Körper und so schleichend zu einer Bleivergiftung führen. Bei Auffinden einer Bleileitung besteht zwingend die Meldepflicht an die Wasserwerke Sonneberg und es besteht bis zum 12.01.2026 eine unverzüglich Rückbaupflicht.
Empfehlungen zum Umgang mit Trinkwasser
Kontrolle der Hausinstallation auf fachgerechte Rohrverlegung und richtige Isolierung der Kalt- und Warmwasserstränge ggf. Nachbesserung durch einen zugelassenen Installateur. Kontrolle und richtige Auswahl der Armaturen, auf DVGW-Zulassung achten, wassersparende Armaturen oder Anbauteile verwenden. Vor dem morgendlichen Erstgebrauch zum Trinken, die Kaltwasserleitung solange spülen, bis sich eine spürbare Temperaturveränderung einstellt und kühles Leitungswasser aus der Hauptleitung in der Straße kommt. Temperaturveränderung (Abkühlung) ist mit dem kleinen Finger deutlich spürbar.